08.04.12 Bonn



nächste Reptilienbörse in Bonn





Anschrift:
 
Brückenforum GmbH
Friedrich-Breuer-Strasse 17
53225 Bonn
 
Anfahrt mit dem Auto:
 
aus Richtung Frankfurt/Siegburg:
- A 560 Richtung Bonn
- A 59 Richtung Bonn/Königswinter
- Ausfahrt Hangelar/Bonn-Beuel-Ost
- Richtung Bonn Zentrum
- vor der Kennedybrücke rechts
- Bitte folgen Sie der Ausschilderung "Brückenforum Parkdeck"
 
aus Richtung Köln (rechtsrheinisch):
- A 59 Richtung Bonn/Königswinter
- Ausfahrt Hangelar/Bonn-Beuel-Ost
- Richtung Bonn-Zentrum
- vor der Kennedybrücke rechts
- Bitte folgen Sie der Ausschilderung "Brückenforum Parkdeck"
 
aus Richtung Köln (linksrheinisch):
- A 555 Richtung Bonn
- A 565 Richtung Siegburg
- Ausfahrt Bonn-Beuel-Nord
- Richtung Bonn-Beuel-Zentrum
- vor der Kennedybrücke rechts
- Bitte folgen Sie der Ausschilderung "Brückenforum Parkdeck"
 
aus Richtung Koblenz:
- A 565 Richtung Bonn
- Ausfahrt Bonn-Beuel-Ost
- Ausfahrt Bonn-Beuel-Zentrum
- vor der Kennedybrücke rechts
- Bitte folgen Sie der Ausschilderung "Brückenforum Parkdeck"
 
Anfahrt mit Bus und Bahn
 
     von..            mit...          Richtung           bis Haltestelle
 
Hbf Bonn         Linie 66        Siegburg         Konrad-Adenauer-Patz
 
Bf Siegburg      Linie 66        Königswinter    Konrad-Adenauer-Patz
 
Bf Oberkassel   Linie 62        Dottendorf      Konrad-Adenauer-Patz
 
Bf Königswiter  Linie 66        Siegburg         Konrad-Adenauer-Patz
 
 


Börsenordnung Bonn-Beuel

Diese Börsenordnung gilt für die Reptilienbörse am 8.4.2012 im Brückenforum Bonn.
Die Börse beginnt um 8.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.
Veranstalter der Börse ist:
 J.K. Veranstaltungen
Jelena Kemmel
Luisenstr.86
06869 Coswig/Anhalt

Börsenverantwortlicher
Hans Kemmel
Luisenstr.86
06869 Coswig/Anhalt

 

1.)    Transport und Unterbringung
1.1. Der Transport hat in temperaturstabilen Behältnissen stattzufinden, die ggf. mittels Wärme Akkus oder Flaschen temperiert werden müssen.
1.2. Die Tiere müssen artgerecht transportiert und vor nachteiligen Beeinflussungen geschützt werden.
1.3. Der Einlass für Tieranbieter ist von 7.00 Uhr 9.30 Uhr. Ein späterer Einlass ist bei Tieranbietern nicht möglich.
1.4. Jeder Anbieter hat sich selbst anzumelden. Nicht angemeldete Personen und Tiere werden nicht zugelassen.
1.5. Behältnisse mit Tieren sind auch während des Aufbaues in Tischhöhe abzustellen. Sie dürfen auch nicht vorübergehend auf dem Boden abgestellt werden.
1.6. Behältnisse dürfen nicht übereinandergestapelt werden. (Gilt auch Wirbellose, außer Futterinsekten)
1.7. In den Börsenräumen ist das Rauchen verboten
1.8. Weißbauchigel und andere Kleinsäuger dürfen nicht angeboten werden.

2.) Anforderung Verkaufsbehältnisse
2.1. Verkaufsbehältnisse für Wirbeltiere (außer Chamäleons) dürfen nur noch von Oben einsehbar sein. Es dürfen nur undurchsichtige Dosen verwendet werden.
2.2. außerdem geeignetes sauberes Bodensubstrat, ausreichende Lüftung, ein Minimum an Rückzugmöglichkeit . (Pflanzenteile, Kork oder ähnlichem).
 
2.21. Sonderregelung Chamäleons
Eine Seite des Behältnisses muß komplett als Lüftung zur Verfügung stehen. Außerdem muß ein Ast oder ähnliches in Griffstärke vorhanden sein.
Behältnisse für Chamäleons dürfen nicht von oben einsehbar sein. Also nur von einer Seite von vorne.
 
2.3. die Behältnisse müssen mit folgenden Daten beschriftet sein

- deutscher Name
- wissenschaftlicher Name
- Herkunft  (Wildfang/ Farmzucht/Nachzucht)
- Geschlecht (soweit bekannt)
- Schutzstatus (EGV A / EGV B / BArtSV

- Haltungs- und Fütterungshinweise

- Adultgröße
Deklarationsvordrucke finden Sie auf unserer Webseite

 
2.4. In jedem Behältnis darf nur ein Tier gehalten werden. In begründeten Ausnahmefällen (Zuchtgruppen) sind Ausnahmen möglich
2.5.  Tieren aus Feuchtgebieten benötigen ein feuchtigkeitsspeicherndes Substrat oder eine andere geeignete Möglichkeit zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit. Während der gesamten Dauer der Börse sind diese Tiere regelmäßig mit Wassernebel zu besprühen.
Rein aquatile Tierarten müssen im Wasser angeboten werden. Beim Anbieten im Wasser ist entweder ein Land teil notwendig, oder das Wasser muss so flach sein, dass die Tiere nicht permanent schwimmen müssen. Verschmutztes Wasser ist zu wechseln.
2.6. Das Anbieten von Wildfängen (Naturentnahmen) ist nur statthaft, wenn sichergestellt ist, dass die angebotenen Individuen in einer privaten Haltung tiergerecht gehalten werden können. Dieses kann z. B. durch den Nachweis erfolgen, dass die Tiere seit mehreren Jahren in menschlicher Obhut gehalten wurden. Sofern eine Herkunftsbescheinigung nicht ohnehin auf Grund geltender Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, kann der Käufer verlangen, dass ihm der Verkäufer eine Bescheinigung über die Herkunft des Tieres ausstellt
2.7. Bei der Besatzdichte von Futterwirbeltiere muss die Hälfte der Bodenfläche frei bleiben. Futter und Wasser muss ausreichend vorhanden sein.

3.) Tierangebot und Verkauf
3.0. Der Tieranbieter muss seine Tiere ständig beaufsichtigen.
3.1. Das Mitbringen und  Anbieten von Gifttieren ist verboten.
3.2. Es dürfen nur gesunde und gut genährte Tiere angeboten werden.
Jungtiere, die ohne Muttertiere noch nicht selbständig leben können dürfen nicht angeboten werden.
3.3. Es dürfen keine Tiere an Jugendliche (Kinder) unter 16 Jahren angeboten werden.
Tiere dürfen nur bei begründeten Kaufabsichten aus den Verkaufsbehältnissen genommen werden.  Ein herumreichen ist  strengstens untersagt. Das Beklopfen und Schütteln von Tieren ist untersagt.
3.4. Gekaufte Tiere müssen sofort  an einen geschützten Ort (Raum für das Aufbewahren schon gekaufter Tiere, alternativ am Stand des Verkäufers) gebracht werden.
3.5. Geschlechtsbestimmungen  mit Hilfsmitteln sind während der Veranstaltung untersagt.
3.6. Der Verkäufer muss den Käufer auf die Meldepflicht von geschützten Tieren hinweisen.  Beim Verkauf von Arten des Anhanges B der EG-VO 338/97 und von Arten, die in der Anlage 1 der BArtSchV aufgeführt sind, hat der Verkäufer dem Käufer einen Herkunftsnachweis auszuhändigen, wo die erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Herkunftsnachweis muss auch einen Hinweis auf die Meldepflicht beinhalten.

4.) Besucher
4.0. Für Besucher beginnt die Börse um 10.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.
4.1. Das Beklopfen oder Schütteln der Verkaufsbehältnisse ist verboten.
4.2. Nur der Verkäufer darf Tiere bei berechtigtem Kaufinteresse aus den Verkaufsbehältnissen nehmen.
4.3. Das Fotografieren auf unseren Veranstaltungen ist verboten.

Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Hausverbot geahndet.

5.) Abschließende Regelungen       
5.1. Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen nicht in die Räumlichkeiten,  
in denen Tiere angeboten werden verbracht werden.
5.2. Aufnahme- und Auslieferungsbücher sowie Zuchtbücher sind von den Verkäufern im Original mitzuführen und der Unteren Landschaftsbehörde auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.
5.3. Um zu vermeiden, dass die Verkaufsbehältnisse angerempelt oder durch Unbefugte aufgenommen werden, ist es notwendig, einen Mindestabstand zwischen Besuchergang und Verkaufsbehältnissen von 20 cm sicherzustellen, realisiert durch Plakate.
Diese Börsenordnung ist von jedem Teilnehmer  einzuhalten.  Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Börse führen.
Die Börsenordnung stützt sich auf
Merkblatt  Nr. 69 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. und
Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten BMVEL.
Liste der gefährlichen Tiere die in München NICHT angeboten werden dürfen.

Die TVT Leitlinien stehen HIER
BMVEL  steht HIER
Die Liste der gefährlichen Tiere steht HIER



Besucherinfos

Unsere Reptilienbörsen finden in unregelmäßigen Abständen mehrmals jährlich statt. Die genauen Termine entnehmen Sie unserer Terminvorschau. In großen ansprechenden Hallen finden Sie ein Angebot an Echsen, Schlangen, Schildkröten, Spinnen, Insekten, Skorpione, Amphibien, Futtertieren, Dekorations- & Zubehörartikel, Fachbücher, Terrarien sowie fast alles an Zubehör rund um die Terraristik und teilweise Aquaristik.

Adresse:
Bonn-Beuel Brückenforum
Friedrich-Breuerstr.17

53225 Bonn 
 
Eintrittspreise:
 
Pro Person 5.- Euro
Kinder bis 12 Jahre frei
 
Öffnungszeiten von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr




Ausstellerinfos

Schön, das Sie sich für eine Anmeldung auf unseren Börsen Interessieren.

Wir möchten Sie besonders auf folgende Punkte hinweisen.
Der Stand sollte während der gesamten Besucheröffnungszeit geöffnet bleiben.
Mit dem Abbau sollte erst nach Veranstaltungsende begonnen werden.
Sie erhalten eine saubere Standfläche. Bitte verlassen Sie Ihren Standplatz auch wieder sauber.

Entstehenden Abfall nehmen Sie bitte mit!
Beim Anbieten von Tieren halten Sie die gesetzlichen Vorschriften sowie die Börsenordnungen der einzelen Veterinärämter bitte 100% ein!!!
Maximal eine Person pro Standmeter ist im Preis inbegriffen. Pro Stand aber höchstens 4 Personen.
Jede weitere Person muss eine Eintrittskarte kaufen.

Privatanbieter
Nutzen auch Sie unsere Börsen für Ihr Hobby.
Ihre Tiere haben Nachwuchs und Sie möchten diese
in liebevolle Hände abgeben. Machen Sie einen Stand bei uns.

Gewerbliche Aussteller
Nutzen Sie die Gelegenheit!!
Bieten Sie im Rahmen der Exotikmesse dem besonders interessierten Publikum
als Aussteller Ihre Produkte und Dienstleistungen an!

Vorteile Ihrer Teilnahme:
+ Marktpräsenz zeigen
+ Neue Produkte einer breiten Masse vorstellen
+ Direkter Vergleich der Angebote und Produkte
+ Umsätze steigern
+ Neukunden gewinnen
+ Bekanntheitsgrad erhöhen
+ Imagepflege


Vereine
Sie haben einen Verein, der sich mit Terraristik beschäftigt.
Machen Sie bei uns einen kostenlosen Informationsstand.
Gewinnen Sie auf unseren Messen neue Mitglieder.
Nutzen Sie die Chance und melden sich noch heute Online bei uns an.

Sonderregeln von Terra-Deutschland.de
Um zu vermeiden, dass die Verkaufsbehältnisse angerempelt oder
durch Unbefugte aufgenommen werden, ist es notwendig, einen
Mindestabstand zwischen Besuchergang und Verkaufsbehältnissen von 20 cm sicherzustellen
.


Anmeldung Bonn

Anmeldung Bonn 8.4.2012


Meter
Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis
Meter Standplatz Reptilienbörse 8.4.12 Bonn Brückenforum
12,00 €
Strompauschale
3,00 €
    enthaltene MwSt.:
    Gesamt:

 

 

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